AKTUELLE INFORMATIONEN

+++ Aktion Saubere Landschaft am 28.02.2026 +++

I n f o k a n a l

Aktualisiert am:23.02.2026

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Weltgebetstag am 06.03.2026 in Nassig und Boxtal

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Aktion saubere Landschaft am 28.02.2026

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Jahreshauptversammlung FFW-Nassig am 07.03.2026

Einladung Jahreshauptversammlung FFW-Nassig

Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Nassig,
findet am Samstag, den 07.03.2026 um 18 Uhr im Gasthaus „Rose“ in Nassig statt.

Auf der Tagesordnung stehen Berichte, Aussprachen, Ehrungen, Beförderungen und Neuwahlen.
Anträge sind bis zum 22.02.2026 an die Vorstandschaft zu richten.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten


Neues Landesgaststättengesetz

Seit dem 01.01.2026 gilt das neue Landesgaststättengesetz (LGastG).

Folgende Änderungen sind zu beachten:

- Für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass ist keine Gestattung mehr erforderlich. Das gilt zum Beispiel für Vereinsfeste, Kulturveranstaltungen, Jubiläen oder Stadtteilfesten.
- Es genügt eine Anzeige bei der Gemeinde.

Anzeigepflicht:
- Grundsätzlich für jede Person, auch wenn nur Speisen oder alkoholfreie Getränke angeboten werden.
- Vereine müssen nur anzeigen, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken.

Anzeigeverfahren (§ 2 Abs. 2 LGastG):
- Die Anzeige erfolgt bei der Gemeinde und bedarf keiner formellen Bestätigung.
- Sie muss folgende Angaben enthalten:
  * Name und Anschrift
  * Ort und Zeit des besonderen Anlasses
  * Angaben zum gastronomischen Angebot, Betriebszeit und Standort.

- Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit und ob die Voraussetzungen für einen besonderen Anlass erfüllt sind.

Hinweis: Eine unvollständige Anzeige kann ein Bußgeld nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 LGastG nach sich ziehen.

Den entsprechenden Antrag gibt es auf der Ortsverwaltung.