I n f o k a n a l
Aktualisiert am:09.03.2026
Landtagswahl am 08.03.2026 |
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Weitere Infos sind auch auf der Homepage der Stadt Wertheim zu finden:
https://wahlergebnisse.komm.one/21/produktion/8128131/0/20260308/landtagswahl_gemeinde_ohne_kwl/ergebnisse_stimmbezirk_08128131-01124.html
Jahreshauptversammlung RK Nassig am 20.03.2026 |
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Die Jahreshauptversammlung der Reservistenkameradschaft Nassig,
findet am Freitag, den 20.03.2026 um 20 Uhr im Gasthaus „Rose“ in Nassig statt.
Auf der Tagesordnung stehen Berichte, Aussprachen und Ehrungen.
Anträge sind bis zum 13.02.2026 an die Vorstandschaft zu richten.
Zusätzlich wird es einen Vortrag von Christopher Lorenz zum Thema "Hybride Kriegsführung aus Sicht Russlands" geben.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Sprechstunde der Ortsverwaltung von Frau Tschöp entfällt |
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Die Vertretung erfolgt durch die Dienststellen der Stadtverwaltung Wertheim, Tel. 3010 (Zentrale).
Das Bürgerservice-Zentrum (Rathausgasse 9) können Sie telefonisch unter Tel. 301-263 erreichen.
Öffnungszeiten des Bürgerservice-Zentrums:
Mo.,Di und Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. und Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
samstags nach Vereinbarung
Jahrestermine 2026 Kulturkreis Nassig |
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Neues Landesgaststättengesetz |
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Folgende Änderungen sind zu beachten:
- Für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass ist keine Gestattung mehr erforderlich. Das gilt zum Beispiel für Vereinsfeste, Kulturveranstaltungen, Jubiläen oder Stadtteilfesten.
- Es genügt eine Anzeige bei der Gemeinde.
Anzeigepflicht:
- Grundsätzlich für jede Person, auch wenn nur Speisen oder alkoholfreie Getränke angeboten werden.
- Vereine müssen nur anzeigen, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken.
Anzeigeverfahren (§ 2 Abs. 2 LGastG):
- Die Anzeige erfolgt bei der Gemeinde und bedarf keiner formellen Bestätigung.
- Sie muss folgende Angaben enthalten:
* Name und Anschrift
* Ort und Zeit des besonderen Anlasses
* Angaben zum gastronomischen Angebot, Betriebszeit und Standort.
- Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit und ob die Voraussetzungen für einen besonderen Anlass erfüllt sind.
Hinweis: Eine unvollständige Anzeige kann ein Bußgeld nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 LGastG nach sich ziehen.
Den entsprechenden Antrag gibt es auf der Ortsverwaltung.
